COVID-19 INFORMATIONEN ZERMATT UPDATED MÄRZ 2022

COVID-19 INFORMATION, Zermatt

Auf dieser Seite finden Sie unsere aktualisierten Stornierungsbedingungen und einen Leitfaden für die Einreise in die Schweiz und nach Zermatt. Für den Leitfaden, scrollen Sie weiter nach unten.

 

Zermatt, 14.03.2022

 

Lieber Gast,

Als Antwort auf COVID-19 möchten wir Sie darüber informieren, dass wir unsere Stornierungsbedingungen angepasst haben, um Ihnen zu versichern, dass Sie Ihre Meinung näher an Ihrem Ankunftsdatum ändern können. So können Sie Ihren Urlaub jetzt zum besten Preis sichern.

Wir haben alle notwendigen Massnahmen organisiert, um Ihren Aufenthalt bei uns angenehm und sicher zu gestalten. Im Sommer 2020 erhielt Zermatt Holidays das Label „Clean & Safe“. Dies bedeutet, dass wir uns verpflichtet haben, unsere Gäste und Mitarbeiter nach Möglichkeit vor dem Coronavirus zu schützen. Alle Mitarbeiter halten sich an die Sicherheitsregeln und -richtlinien der Schweizer Regierung und wir ermutigen unsere Gäste, dasselbe zu tun, wenn sie ihren Urlaub bei uns verbringen.

Die folgenden Stornierungsbedingungen gelten für alle Buchungen zwischen dem 9. Oktober 2020 und dem 31. Oktober 2022:

Tage vor Anreise:                            % des vollen Buchungspreises erstattet:
Mehr als 30 Tage                             100%
30-14 Tage                                       50%
14-0 Tage                                           0%

Wir sind uns bewusst, dass sich die aktuelle COVID-19-Situation schnell ändern kann. Daher machen wir eine Ausnahme, wenn Sie Ihre Reservierung in den folgenden Situationen innerhalb von 30 Tagen vor Ihrem Ankunftsdatum stornieren müssen:

1. Die Schweizer Grenze oder die Grenze Ihres Wohnsitzlandes ist aufgrund von COVID-19-Beschränkungen für die Ein- und / oder Ausreise gesperrt

2. Die Schweizer Regierung hat bei Ihrer Ankunft in Zermatt eine Quarantänepflicht erlassen

3. Die Regierung Ihres Wohnsitzlandes hat bei der Rückkehr eine obligatorische Quarantäneanforderung erlassen, und Sie können diese Anforderungen aufgrund von Arbeitsverpflichtungen nicht einhalten

4. Die Skilifte im Skigebiet Zermatt müssen aufgrund neuer COVID-19-Beschränkungen geschlossen werden, nur gültig bis zum 24.4.2022.

5. Die Schweizer Regierung lässt mit einem COVID-19-Test keinen Zutritt zu öffentlichen Bereichen und Restaurants zu und Sie sind medizinisch nicht in der Lage, die COVID-19-Impfung zu erhalten. Arztnachweis erforderlich!

In jeder dieser Situationen können wir eine Gutschrift für Ihren nächsten Aufenthalt bei Zermatt Holidays oder eine vollständige Rückerstattung Ihrer Mietgebühr organisieren. In Bezug auf Punkt 3 benötigen wir eine Erklärung Ihres Arbeitgebers, dass Sie die Quarantäneanforderung aufgrund von Arbeitsverpflichtungen nicht einhalten können.

Bitte beachten Sie, dass diese Optionen nur verfügbar sind, wenn sich die COVID-19-Situation zum Zeitpunkt Ihrer Buchung vor Ihrer Ankunft geändert hat.

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Buchung den aktuellen COVID-19-Beschränkungen der Schweiz und des Wohnsitzlandes zustimmen

Bitte beachten Sie, dass Sie für unsere Chalets und Apartments keinen COVID-19 QR-Code benötigen (ausser für unsere Objekte mit Wellness-Zugang)

Wenn Sie Ihre Reservierung aus persönlichen Gründen innerhalb von 30 Tagen vor Ihrem Ankunftsdatum stornieren, können wir keine Stornierung ohne Kosten organisieren. Wir empfehlen unseren Gästen, eine angemessene Reiseversicherung abzuschliessen, damit Sie diese Gebühren gemäss den Bestimmungen Ihrer Versicherungspolice zurückfordern können. Zermatt Holidays kann auf Anfrage eine Reiseversicherung und die für Ihre Versicherung erforderlichen Unterlagen bereitstellen.

Wenn Zermatt Holidays Ihre gemietete Wohnung weiterverkaufen kann, organisieren wir eine angemessene Gutschrift oder Rückerstattung für Sie.

Wenn eine Stornierung Ihrer Reservierung bei Zermatt Holidays unvermeidbar ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Buchung zu verschieben und Zermatt Holidays in dieser Situation zu unterstützen.

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu unseren Stornierungsbedingungen oder Sicherheitsmaßnahmen haben. Nichts ist uns zu viel Mühe.

Wir freuen uns, Sie wieder in unseren schönen Bergen begrüssen zu dürfen, damit Sie die Natur in und um Zermatt geniessen können!

Viele Grüsse aus dem Matterhorn Village,

 

Ihr Zermatt Holidays Team

 

 

 

 

Covid-19 Massnahmen in Zermatt, Schweiz

 

Aktuelle Massnahmen vom 14.03.2022

 

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass die Momentane Situation es der Schweiz und Zermatt ermöglicht, mit wenigen Massnahmen gegen Covid-19 auszukommen. Wir haben versucht, das wichtigste in Kürze zusammen zu fassen. 

 

Wir übernehmen keine Garantie für die hier beschriebenen Informationen (14.03.2022), am besten informieren Sie sich ausserdem vor Ihrer Ankunft in der Schweiz und Zermatt bei den Schweizer Behörden: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html oder dem Kanton Wallis: https://www.vs.ch/de/web/coronavirus/.

 

In diesem Artikel finden sie alle Informationen zu den Massnahmen und Einschränkung durch Covid-19 in Zermatt. Unsere aktuellen Buchungsbestimmungen finden Sie weiter oben.

Maskenbestimmungen in Zermatt

 

Ab dem Alter von 12 Jahren gilt zurzeit eine Maskenpflicht an diesen Orten:

  • Im ÖV (Zug, Bus und unterirdischen Bahnhöfen
  • In Seilkabinen
  • In Wartesälen die geschlossen sind
  • In allen geschlossenen Räumlichkeiten welche öffentlich sind und keine Zertifikatspflicht voraussetzen.

Masken

Im geschlossenen Bereich von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und in den öffentlich zugänglichen Innenräumen von Spitälern und Kliniken sowie von Alters- und Pflegeheimen gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren. 

Isolation

Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen in Isolation.

Ordnungsbussen

Mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden kann, wer im öffentlichen Verkehr im geschlossenen Bereich der Fahrzeuge oder in öffentlich zugänglichen Gesundheitseinrichtungen keine Maske trägt. 

 

Es wird kein spezieller Maskentyp vorausgesetzt.

 

Einreise in die Schweiz

 

Einreiseformular 

Sie müssen für die Einreise in die Schweiz aktuell kein Einreiseformular ausfüllen.

Die Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante ist ausschlaggebend dafür, ob Sie ein Einreiseformular ausfüllen müssen. Da sich aktuell keine Staaten und Gebiete auf dieser Liste befinden, können Einreisende bis auf weiteres ohne Einreiseformular in die Schweiz kommen.

 

Mit dem Travelcheck der Schweizer Behörden können Sie sich die Einreise-Abklärungen erleichtern: https://travelcheck.admin.ch/home.

 

Covid Test Einreise Zermatt

Sie müssen für die Einreise aktuell kein negatives Testresultat vorweisen.

Beachten Sie, dass die Fluggesellschaft oder das Fernbusunternehmen dennoch einen Test beim Boarding verlangen kann. Informieren Sie sich deshalb direkt bei der betreffenden Airline oder beim betreffenden Fernbusunternehmen über die Regeln, die bei ihnen gelten.

 

Reisequarantäne

Es gilt aktuell keine Quarantänepflicht für Einreisende in die Schweiz, da zurzeit keine Staaten und Gebiete mit besorgniserregender Virusvariante gelistet werden.

 

Haben Sie bereits Ihren Aufenthalt in Zermatt mit uns geplant? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Zermatt Guide anzuschauen. 
Haben Sie sonst eine Frage oder eine Anmerkung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren unter Email: info@zermattholidays.com

 

Ihr Zermatt Holidays Team